AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Kompetenzregelung
Die Doula übt eine unterstützende Funktion rund um die Geburt eines Kindes aus. Sie hat weder eine therapeutische noch eine medizinische Funktion. Die Doula handelt stets nach dem Ehrenkodex des Verbandes Doula CH und untersteht der Schweigepflicht. Die Doula übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für medizinische Aspekte/Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür weder mittelbar noch unmittelbar haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortung liegt allein bei den betreuenden Hebammen bzw. Ärzten der jeweiligen Institution. Die Doula übernimmt keine Verantwortung für den Verlauf und die Art der Geburt.
2. Leistungen
Die Dienstleistung der Doula soll auf die Bedürfnisse der Frau/der Eltern abgestimmt sein. Die Doula bietet folgende Leistungen an:
Begleitung Klassisch
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Kennenlerngespräch (CHF 60 sind zur Zahlung fällig, sollte sich das Paar gegen eine Begleitung durch die Doula entscheiden.)
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2 Vorgespräche à ca. 90 Minuten.
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4 Wochen Pikettzeit (meist 2 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem Termin)
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Begleitung während der ganzen Geburt (Einschränkung bei längeren Einleitungen)
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1 Wochenbettbesuch
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2 Nachgespräche à ca. 90 Minuten.
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Spesenpauschale für Fahrkosten (bis 25 km von Wohnort Doula), Telefon, Mail und WhatsApp
Pauschal CHF 1'500.00
Begleitung Light
Wie die klassische Begleitung, jedoch nur 1 Vorgespräch und nur 1 Wochenbettbesuch. Geeignet für Mehrgebärende und wenn eine Begleitung erst kurz vor dem Geburtstermin/der Pikettzeit beginnt.
Pauschal CHF 1'300.00
Begleitung geplante Bauchgeburt (Kaiserschnitt)
Begleitung und Unterstützung im Vorfeld eines geplanten Kaiserschnittes mit 1 Vorgespräch à ca. 90 Minuten, Begleitung bei der Bauchgeburt, 1 Nachgespräch à ca. 90 Minuten, inkl. Spesenpauschale für Fahrkosten (bis 25 km von Wohnort Doula), Telefon, Mail und WhatsApp, exkl. Pikettleistungen. Falls abgewartet wird bis die Geburt von selbst beginnt, müssen zusätzliche Piketttage gebucht werden.
Pauschal CHF 900.00
3. Zusätzliche Kosten
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Zusätzliche Gespräche auf Wunsch CHF 100.00 pro Std.
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Parkgebühren effektive Auslagen
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Zusätzliche Piketttage CHF 30.00 pro Tag
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Wochenbettbetreuung nach Absprache CHF 60.00 pro Std.
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Anreise zu Gesprächen und/oder Geburt mehr als 25 km von Wohnort Doula entfernt CHF 0.80 pro km
4. Backup-Doula
Die Doula arbeitet nach Möglichkeit mit einer Backup-Doula zusammen. Die Backup-Doula ersetzt die Doula, falls sie einzelne Tage der Pikettzeit nicht abdecken kann und bei Krankheit und Unfall. Wenn bereits bei Vertragsbeginn fixe Tage feststehen, werden diese den Eltern mitgeteilt und die Angaben der Backup-Doula bekannt gegeben. Möchten die Eltern die Backup-Doula kennenlernen ist ein Telefongespräch von max. 30 min ohne Kostenfolgen möglich. Möchten die Eltern die Ba-ckup-Doula persönlich kennenlernen, ist dies möglich und wird mit CHF 80/Std. verrechnet. Sind die Eltern mit der Backup-Doula einverstanden, wird die Doula die entsprechenden Gesprächsunterlagen der Eltern vertraulich an die Backup-Doula übergeben. Die Eltern haben die Möglichkeit auf eine Backup-Doula zu verzichten.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Vertrages wird ein Teilbetrag von CHF 500.00 fällig und ist netto innert 10 Tagen auf das untenstehende Konto einzuzahlen. Der Restbetrag wird durch die Doula nach der Geburt in Rechnung gestellt und ist netto innert 30 Tagen ebenfalls auf dieses Konto zu überweisen: IBAN: CH44 0642 8645 0200 2468 3
6. Vertragsbeendigung oder Nichterfüllung des Vertrages
Vertragsende
Der Vertrag endet ohne besondere Mitteilung bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Doula, spätestens jedoch 6 Monate nach der Geburt. Die Verpflichtung zur voll-ständigen Zahlung durch die Eltern bleibt davon unberührt.
Vertragsbeendigung seitens der Eltern
Wird der Vertrag mehr als 2 Monate vor Beginn der Pikettzeit wieder aufgelöst, werden zusätzlich zu den bisher erbrachten Leistungen pauschal CHF 200 in Rechnung gestellt. Weniger als 2 Monate vor Pikettbeginn wird zu den bisher erbrachten Leistungen zusätzlich das Pikettgeld von CHF 560 verrechnet.
Bei Kündigung des Vertrages nach Beginn der Pikettzeit muss die gesamte Pauschale bezahlt werden.
Nichterfüllen des Vertrages seitens der Eltern
Falls die Doula von den Eltern für die Geburt nicht aufgeboten wird oder die Geburtsbetreuung durch die Doula wegen einer Früh- oder Sturzgeburt nicht zustande kommt, werden das Pikettgeld von CHF 560.00 und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Nichterfüllen des Vertrages seitens der Doula
Kann die Doula aus berechtigten Gründen (namentlich wegen Krankheit/Unfall) die Geburtsbegleitung nicht oder nicht vollständig erbringen und auch keine Stellvertretung aufbieten, werden nur die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
7. Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Doula ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummern und Mailadresse sowie ihre persönlichen Notizen während der Gespräche und der Geburt in schriftlicher Form für die Erfüllung des Auftrages festhält.
8. Diverses
Antwortzeit
Die Doula ist für die Eltern zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar. In dringenden Fällen sowie während der Pikettzeit ist die Doula für die Eltern während 24 Stunden erreichbar.
Pikettzeit
Es ist wünschenswert, dass die Eltern die Doula frühzeitig über Vorkommnisse oder Veränderungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt informieren. Dies kann mittels Kurznachrichten oder Anruf geschehen.
Sobald die Geburt beginnt, meldet sich die Frau/das Paar telefonisch bei der Doula. Bitte keine Kurznachrichten oder Mails.
9. Transport
Die Eltern sind für den Transport an den Geburtsort zuständig. Die Doula übernimmt keinen Transport.
10. Lange Geburtsdauer
Wird eine Einleitung notwendig, welche sich über mehrere Stunden bis Tage erstreckt, wird die Doula, in Absprache mit der Gebärenden, nicht die gesamte Zeit bei der Gebärenden verbringen. Bei einer Geburtsdauer über 20 Stunden behält sich die Doula das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Backup-Doula (falls geplant) als Ablösung zu rufen.
11. Unvorhergesehenes
Sollte der Doula bei einem sekundären Kaiserschnitt der Zutritt in den Operationssaal nicht gewährt werden, bedeutet dies nicht ein Versäumnis der Geburt seitens der Doula und auch keine Preisreduktion.
Sollte bei einer Hausgeburt die Hebamme noch nicht erschienen sein und die Geburt kurz bevor- stehen oder durch einen schnellen Fortschritt der Geburt ein Transport an den Geburtsort nicht mehr möglich sein, behält sich die Doula das Recht vor, die Ambulanz herbeizurufen.
12. Ausschluss
Die Doula begleitet keine Alleingeburt (d.h. wenn keine Anwesenheit einer Hebamme geplant ist).
13. Hinweis
Es lohnt sich, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob Kosten für die Geburtsbegleitung übernommen werden. Allenfalls kann aus der Zusatzversicherung ein Teilbetrag (CHF 150) als Geburtsvorbereitung abgegolten werden. Für grössere Beteiligungen braucht es meist ein Arztzeugnis.
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
14. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand Plagne und Kanton Bern der Doula.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ruth Plüss - Doula, Stand 08.08.2025